AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Jacob’s Fenster und Türen (Inhaber: Ardian Aliaj) verkauft und montiert individuell gefertigte Fenster, Türen, Dachfenster, Garagentore, Insektenschutzlösungen, Terrassenüberdachungen, Kaltwintergärten und weitere Bauelemente. Die Produkte werden maßgefertigt von ausgewählten Herstellern bezogen und auf Kundenwunsch direkt geliefert oder durch Jacob’s Fenster und Türen montiert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Jacob’s Fenster und Türen und dem Kunden.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Jacob’s Fenster und Türen (Inhaber: Ardian Aliaj) und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte.

§ 2 Vertragsparteien

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.

§ 3 Vertragsabschluss

Angebote von Jacob’s Fenster und Türen sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Jacob’s Fenster und Türen die Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt oder mit der Bearbeitung (z. B. Bestellung der Ware) nach Zahlungseingang beginnt. Ein etwaiger Rechenfehler oder Irrtum im Angebot berechtigt Jacob’s Fenster und Türen zur Korrektur. Die Anzahlung des Kunden stellt noch keinen automatischen Vertragsabschluss dar. Alle Produkte sind Maßanfertigungen und vom Umtausch ausgeschlossen. Änderungen nach Auftrag sind ausgeschlossen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
– Bis 7.000 €: 100 % Vorkasse
– Ab 7.000 €: 65 % Anzahlung, 35 % spätestens 7 Tage vor Lieferung
– Ab 25.000 €: 75 % Anzahlung, 25 % spätestens 7 Tage vor Lieferung
Lieferung und Montage erfolgen nur nach vollständigem Zahlungseingang.

§ 5 Mahnung und Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig. Außerdem behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro Mahnung zu erheben. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Beitreibung der Forderung verbundenen Kosten zu tragen.

§ 6 Lieferung und Montage

• **Lieferung ohne Montage:** Die Ware wird an die vom Auftraggeber **genannte Lieferadresse** geliefert und erfolgt nur **bis zur Bordsteinkante**. Die Entladung der Ware ist durch den Kunden vorzunehmen.
• **Lieferung mit Montage:** Wenn der Auftraggeber auch die **Montage** der Ware (z. B. Fenster, Türen etc.) beauftragt, übernimmt Jacob’s Fenster und Türen sowohl die **Entladung als auch die Montage** der Ware vor Ort.
• **Teillieferungen:** Teillieferungen sind zulässig.
• **Unvorbereitete Baustelle:** Bei nicht vorbereiteter Baustelle oder fehlendem Zugang kann eine **Anfahrtspauschale** berechnet werden.
• **Lieferung und Montage:** Alle Liefertermine sind unverbindlich und werden nach Auftragserteilung mitgeteilt. Abweichungen vor Ort sind möglich.

§ 7 Vertragsrücktritt und Aufwandsentschädigung

Ein Rücktritt vor Produktionsbeginn ist nur mit einer pauschalen Entschädigung von 20 % des Auftragswerts möglich. Nach Produktionsbeginn ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

§ 8 Aufmaß und Verantwortlichkeit

Das Aufmaß obliegt dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für Maßfehler oder daraus resultierende Schäden übernimmt Jacob’s Fenster und Türen keine Haftung. Der Kunde hat alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben (z. B. Baugenehmigungen, Denkmalschutz) eigenverantwortlich zu prüfen und einzuhalten.

§ 9 Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Ablieferung der Ware an der Lieferadresse auf den Kunden über.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Jacob’s Fenster und Türen.

§ 11 Gewährleistung und Garantie

Jacob’s Fenster und Türen gibt keine Garantie im rechtlichen Sinne. Es gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Übergabe der Ware. Bei maßgefertigter Ware besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

§ 12 Produkthinweise und Einschränkungen

Bei Haustüren mit dunklen Farben oder Folienbeschichtungen sollte direkte Sonneneinstrahlung vermieden werden. Oberflächenrisse, Verformungen oder Farbveränderungen können auftreten und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Für solche Ausführungen wird der Einbau eines 3-fach-Automatikschlosses empfohlen. Bei Funktionsstörungen übernehmen wir keine Gewährleistung.

§ 13 Subunternehmer

Jacob’s Fenster und Türen ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder Dritte einzusetzen.

§ 14 Anwendbares Recht

Für Verträge gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die VOB/B findet nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich und vollständig vereinbart wurde. Eine teilweise Einbeziehung ist ausgeschlossen.

§ 15 Nutzung von Referenzbildern

Jacob’s Fenster und Türen ist berechtigt, Fotos von abgeschlossenen Projekten zu Werbezwecken zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

§ 17 Technische Hinweise zu Toren

Tore mit dunklen Farben sollten nicht in Richtung direkter Sonneneinstrahlung montiert werden, insbesondere bei doppelwandigen Toren. Eine mögliche Lamellendurchbiegung kann die Funktionsfähigkeit des Tores beeinträchtigen. Daraus resultierende Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 18 Lüftungskonzept und Wärmebrücken

Bei der Sanierung von Fenstern ist sicherzustellen, dass der gesetzlich geforderte Mindestluftwechsel eingehalten wird. Ein Lüftungskonzept sollte erstellt werden. Gerne empfehlen wir Ihnen einen qualifizierten Energieberater. Ebenso ist auf die Vermeidung von Wärmebrücken, insbesondere im Leibungsbereich, zu achten. Jacob’s Fenster und Türen bietet hierzu eine Vor-Ort-Beratung an.

§ 19 Wartung und Beschläge

Ihre Fenster und Fenstertüren sind mit hochwertigen und langlebigen Beschlägen ausgestattet. Um die dauerhafte Funktion und Sicherheit zu gewährleisten, sind die vorgeschriebenen Wartungsintervalle einzuhalten:
– Erstprüfung 6–18 Monate nach Einbau
– Danach alle 3–5 Jahre bei privater Nutzung
– Alle 6–18 Monate bei gewerblicher Nutzung, je nach Beanspruchung
Bei Nichteinhaltung entfällt die Herstellergarantie. Weitere Informationen zu Wartung und Garantie finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hersteller.

§ 20 Beratung und Verantwortung bei Energiefragen

Der Kunde wurde durch Jacob’s Fenster und Türen ausreichend über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung informiert, insbesondere über mögliche Wärmebrücken und deren Folgen wie Energieverlust oder Schimmelbildung. Für Folgeschäden, die aus Missachtung des fachlichen Rats resultieren, übernimmt Jacob’s Fenster und Türen keine Verantwortung.

§ 21 Dichtstoffe und optische Fugen

Die verwendeten Dichtstoffe dienen rein optischen Zwecken und sind keine Funktions- oder Wartungsfugen. Unsere Fenster werden fachgerecht nach Stand der Technik montiert. Ein später auftretender Riss stellt keinen Mangel dar.

§ 22 Schutz der eingebauten Leistungen

Nach erfolgter Montage obliegt der Schutz der eingebauten Leistungen (Fenster, Haustüren, Rollläden etc.) dem Bauherrn. Jacob’s Fenster und Türen übernimmt hierfür keine Verantwortung.

§ 23 Produkthinweise zu Systemen und Materialien

Unsere Produkte bestehen aus Holz, Kunststoff (PVC) oder Aluminium und werden nach dem Stand der Technik gefertigt. Bei Holzprodukten sind natürliche Farb- und Strukturabweichungen sowie das materialtypische Arbeiten (Quellen, Schwinden) normal und kein Reklamationsgrund. PVC- und Aluminiumprodukte können sichtbare Schweißnähte oder produktionsbedingte Farbabweichungen aufweisen, insbesondere an Eckverbindungen.

Bei dunklen Farben kann es durch Sonneneinstrahlung zu Oberflächenspannungen, Verformungen oder Farbveränderungen kommen. Diese sind systembedingt. Wir empfehlen insbesondere bei Haustüren mit dunklen Oberflächen die Ausstattung mit einem 3-fach-Automatikschloss.

Isolierglaseinheiten mit Sprossen im Scheibenzwischenraum können bei ungünstigen Umgebungsbedingungen Klappergeräusche verursachen. Dies stellt keinen Mangel dar. Bei Terrassenüberdachungen und Kaltwintergärten kann es zu Kondensat oder leichten Undichtigkeiten bei Extremwetter kommen – dies ist bausystembedingt.

Rollläden, Raffstoren, Dachfenster, Insektenschutz und Garagentore müssen gemäß Herstellerangaben bedient und gewartet werden. Bei unsachgemäßer Nutzung, fehlender Wartung oder äußeren Einflüssen (z. B. Wind, Eis, Hitze) entfällt die Gewährleistung.

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