Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Präambel

Die JACOBS Fenster und Türen vertreibt insbesondere Kunststofffenster, Holzfenster, Aluminiumfenster, Haus-türen, Rollläden, Garagentore, Überdachungen, Wintergärten und deren Zubehör.

§ 1 Geltungsbereich

Aufträge an die JACOBS Fenster und Türen werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allge-meinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Auftrages ausgeführt.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden widersprochen.

Die AGB der JACOBS Fenster und Türen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit demselben Auftrag-

geber.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

a:) Vertragsabschluss

1. Die Darstellungen der Waren in Ihrem Angebot stellen keinen bindenden Auftrag vor Vertragsabschluss dar.

Es bietet dem Auftraggeber lediglich die Möglichkeit, anhand der Daten ein Angebot abzugeben.

2. Angebote von JACOBS Fenster und Türen an den Auftraggeber sind freibleibend und unverbindlich.

3. Aufträge des Auftraggebers sind bindend für den Abschluss des Vertrages i.S. von § 145 BGB. Spätestens zum Zeitpunkt dieser Auftragserteilung hat der Auftraggeber eine Adresse für den elektronischen Postverkehr (E-Mail-Adresse) anzugeben.

Der Auftrag kann schriftlich per E-Mail erteilt werden.

4. Annahme des Auftrages:

JACOBS Fenster und Türen sendet nach Eingang des Auftrages des Auftraggebers einen Vertrag schriftlich,

per E-Mail zu.

a:) Die Annahme des Kaufvertrages des Auftrages kann Ihrerseits auch mit der Vornahme einer Anzahlung bzw.

der vollständigen Rechnungszahlung erfolgen. Insoweit nehmen Sie den Ihnen übersandten Kaufvertrag bzw. den Auftrag über den Auftrags rechtsverbindlich an.

Mit der Vertragsunterzeichnung via Auftrags bzw. Anzahlung / Bezahlung bestätigen Sie sämtliche im Kaufvertrag vereinbarten Daten, wie die Preise, Maße, Lieferadresse u.a. (der Kaufvertrag ist ohne Unterschrift gültig)

5. Bitte teilen Sie uns unbedingt vor Vertragsabschluss Ihre Lieferadresse mit. Nach Vertragsabschluss und Bezahlung ist keine Änderung der Lieferadresse mehr möglich.

6. Die Produkte der JACOBS Fenster und Türen werden für Sie individuell auf Maß angefertigt.

Eine Rückgabe dieser individuellen Maßware ist daher nicht möglich.

Sie haben als Käufer 14 Tage Zeit einen Widerruf zu Ihrem Vertrag, schriftlich an JACOBS Fenster und Türen zu

übermitteln.

Dieser 14 tägige Widerruf ist nur möglich, solange Ihre individuelle bestellte Ware noch nicht in Produktion gegangen ist.

Hinweis: Sollte aus technischen Gründen Ihr gekauftes Produkt nicht produziert werden können, hält sich JACOBS Fenster und Türen vor, den Kauf (bereits bezahltes Produkt) zu stornieren und Ihnen umgehend Ihren bezahlten Betrag, auf die von Ihnengewählte Zahlungsart zurück zu erstatten.

§ 3 Fertigstellungs- / Lieferzeiten

1. Die im Angebot bzw. im Kaufvertrag genannten Termine für die Fertigstellung bzw. Lieferung sind lediglich voraussichtliche Fertigstellungstermine.

Diese sind unverbindlich. Alle hier aufgeführten Liefertermine beruhen auf die Informationen unserer Zulieferer bzw. Transportdienstleister.

Da sich auf dem Transportweg unvorhersehbare Verzögerungen ergeben können, verstehen sich die genannten Termine als unverbindliche Richtwerte.

2. Kommt es dem Auftraggeber auf einen konkreten Liefertermin an, bedarf es zwischen dem Auftraggeber und

JACOBS Fenster und Türen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung über den Liefertermin.

3. Kommt es zu Lieferverzögerung, übernimmt JACOBS Fenster und Türen KEINE Haftung für Folgekosten bzw. es werden keine Kosten für Bauverzug (vom Käufer) bei Lieferverzögerung übernommen.

§ 4 Herstellung

1. Jedes Erzeugnis wird anhand der vom Auftraggeber übermittelten Daten hergestellt.

Es handelt sich insoweit um Sonderanfertigungen.

2. Für die Richtigkeit des Aufmaßes als auch für die richtige Übermittlung der Maße an JACOBS Fenster und Türen ist der Auftraggeber ausschließlich selbst verantwortlich.

JACOBS Fenster und Türen nimmt keine Überprüfung der vom Auftraggeber übermittelten Daten vor. Alle vom Auftraggeber übermittelten Maße sind die tatsächlichen Fenster bzw. Rollladenmaße (Rahmenaußenmaße). Auch die Prüfung und Einhaltung behördlicher oder öffentlich-rechtlicher Vorgaben liegen bei dem Auftraggeber.

3. Eine Haftung von JACOBS Fenster und Türen aufgrund der fehlerhaften Ermittlung bzw. fehlerhaften Übermittlung der Daten wird ausgeschlossen.

§ 5 Vertragsänderung

Vertragsänderungen nach Vertragsschluss gemäß § 2 Ziffer 4 sind JACOBS Fenster und Türen schriftlich anzuzeigen.

Die Umsetzung ist dann mit JACOBS Fenster und Türen abzusprechen.

Sollte der Käufer von dem Vertrag zurücktreten oder die Vereinbarungen dieses Vertrags nicht einhalten, so trägt er Kosten in

Höhe der für den Verkäufer bei der Realisierung des Vertrages entstandenen finanziellen Aufwendungen,

jedoch nicht mehr als 40% des Vertragswertes (unter Anrechnung der Anzahlung für die Realisierung des Vertrages).

Etwaige Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

§ 6 Zahlung / Preise

Es gelten die in dem Vertrag angegebenen Preise.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten hat der Käufer:

1. a) 100 % Zahlung des im Vertrag angegebenen Kaufpreises per Banküberweisung (inkl. MwSt.).

b) Wir räumen dem Käufer bei einer 100 % Zahlung, -3 % Skonto ein.

2. b) 60 % Anzahlung und die Restsumme von 40 % ist 1 Woche vor Lieferung per Banküberweisung zu begleichen inkl. Zusatzvereinbarung, dieser muss vom Käufer unterschrieben werden.

Sonst können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten.

Ab einem Auftragsvolumen von 7.000,00 € erhöht sich die unter Ziffer (2) genannte Zahlung auf 65% des Gesamtkaufpreises

(inkl. MwSt.).

Die Restsumme von 35 % ist 1 Woche vor Lieferung per Banküberweisung zu begleichen.

Inkl. Zusatzvereinbarung, dieser muss vom Käufer unterschrieben werden.

Weiterhin erhöht sich bei einem Auftragsvolumen von 25.000,00 € die unter Ziffer (2) genannte Zahlung auf 80% des Gesamtkaufpreises (inkl. MwSt.).

Die Restsumme von 20 % ist 1 Woche vor Lieferung per Banküberweisung zu begleichen.

Inkl. Zusatzvereinbarung, dieser muss vom Käufer unterschrieben werden.

Reklamationen oder Gutschriften.

Erst nach Eingang der ersten Zahlung wird die bestellte Ware für die Produktion freigegeben.

Vorher beginnt die Produktion nicht!

Eine Abgabe der bestellten Ware erfolgt jedoch nur, wenn der vollständige Rechnungsbetrag auf das Konto von

JACOBS Fenster und Türen gutgeschrieben wurde. Der Käufer hat die Möglichkeit Echtzeitüberweisung zu tätigen. Der Käufer muss prüfen ob seine Bank Echtzeitüberweisung (Blitzüberweisung unterstützt) bis zur vollständigen Zahlung des kompletten Rechnungsbetrages bleibt der Vertragsgegenstand Eigentum des Verkäufers ( JACOBS Fenster und Türen )

§ 7 Lieferung

1. Die Ware wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei geliefert. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber genannte Lieferadresse. Die Lieferung der Ware erfolgt jedoch nur bis zur Ladekante des LKW, die Entladung von der Ladekante erfolgt durch den Kunden und deren Helfer. Diese sollten in der Lage sein Fenster, die ca. 50-150 kg wiegen zu tragen. Der Auftraggeber hat für den weiteren Transport nach Abladung der Ware an der Lieferadresse selbst zu sorgen. Die Fahrer sind nicht verpflichtet die Ware abzuladen.

2. Der Liefertermin wird von JACOBS Fenster und Türen bestimmt. Er wird von JACOBS Fenster und Türen mindestens 3 Tage vorher schriftlich per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt. Nach Bekanntgabe der Lieferinformation ist keine Änderung der Lieferadresse mehr möglich. Die Lieferung erfolgt Montag – Freitag zwischen 07:00 Uhr und 16:00 Uhr (Feiertage sind ausgeschlossen). Haftung bei Lieferverzögerung aufgrund äußerer Einflüsse (Staus, Unfälle, Wetterverhältnisse u.a.) wird von JACOBS Fenster und Türen nicht übernommen.

3. Wir liefern die Ware direkt vom Werk zu Ihnen um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Die Lieferung erfolgt mit einem LKW (40t). Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung örtlich und verkehrsbedingt mit dem 40 t LKW möglich ist.

4. Die Angaben des 40-Tonners betragen. Länge: 16 Meter / Höhe: 3,85 Meter / Breite: 2,55 Meter. Andernfalls kann die Anlieferung nicht bis zur angegebenen Lieferadresse erfolgen. Sollte die Anlieferung an die angegebene Lieferadresse nicht möglich sein, teilen Sie uns bitte eine alternative Adresse mit. Soweit eine Anlieferung aufgrund der Örtlichkeiten oder aufgrund der Verkehrssituation nicht möglich sein sollte übernimmt JACOBS Fenster und Türen hierfür keine Haftung.

5. Die Lieferung in andere europäische Länder sind mit Lieferkosten verbunden (Abhängig vom Lieferort sowie Volumen des Auftrages).

§ 8 Eigentumsvorbehalt

JACOBS Fenster und Türen behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Preises vor.

§ 9 Gewährleistung / Mängelrüge

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Lieferung die Ware zu prüfen.

2. Bei Feststellung von Mängeln, sollten diese auf eine fehlerhafte Produktion zurück zu führen sein, ist es Aufgabe des Auftraggebers die Mängel zu dokumentieren und eine schriftliche Mängelrüge an JACOBS Fenster und Türen zu senden (E-Mail).

Etwaige Transportschäden hat er gegenüber dem Transportunternehmer schriftlich zu reklamieren und JACOBS Fenster und Türen schriftlich zu benachrichtigen.

Etwaige Transportschäden sind innerhalb von 24h nach Erhalt der Ware zu dokumentieren. Die Unterlagen sind unverzüglich an JACOBS Fenster und Türen zu übermitteln.

3. Im Falle des Vorliegens eines berechtigten Mangels steht es JACOBS Fenster und Türen frei zwischen Nachbesserung, Neulieferung bzw. Neuherstellung zu wählen, soweit der Auftraggeber die Nacherfüllung verlangt.

Nach Anzeige etwaiger berechtigter technischer Mängel ist JACOBS Fenster und Türen berechtigt auch einen Servicetechniker zur Mängelbeseitigung vom Hersteller zu senden.

4. Sollte der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, muss der Auftraggeber JACOBS Fenster und Türen zwei Nachbesserungsversuche gewährt haben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben hiervon unberührt.

5. JACOBS Fenster und Türen liefert lediglich das erworbene Produkt. Der Einbau wird auf Kundenwunsch von der JACOBS Fenster und Türen durchgeführt.

Eine Haftung für den Einbau erfolgt . Aus diesem Grund ist die von JACOBS Fenster und Türen gelieferte Ware vor Einbau gründlich und unverzüglich, besonders vor dem Einbau auf etwaige Mängel zu überprüfen.

„Ausschließlich dann, wenn die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde, ist die JACOBS Fenster und Türen im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er zum Zeitpunkt des Einbaus oder des Anbringens der mangelhaften Sache den Mangel kennt. Ausgeschlossen sind die Rechte des Käufers auch, soweit eine individuelle Vereinbarung über den Ausschluss geschlossen wurde.“

§ 10 weitere Bedingungen:

1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenen Pflichten ist der Firmensitz von JACOBS Fenster und Türen, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder mit dem Auftraggeber anderweitig schriftlich vereinbart wurde.

3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist das Amt bzw. Landgericht Koblenz, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlichen rechtlichen Sondervermögens handelt.

§ 11 Hinweis

Der Auftraggeber muss der Firma JACOBS Fenster und Türen mitteilen ob bei dem Transport zum Kunden zusätzlich Gebühren (Kosten) anfallen. z.B. Überführung, Fährkosten oder Zollgebühren. Diese Gebühren (Kosten) werden auf dem Käufer umgelegt. Der Verkäufer weist nachdrücklich darauf hin, dass die Fenster und Türen nach der akzeptierten und quittierten Entgegennahme durch den Käufer entsprechend ihren spezifischen Eigenschaften ordnungsgemäß gelagert sowie fachgerecht eingebaut werden müssen.

Reklamationen die ihre Ursache in unsachgemäßer Behandlung haben, können nicht anerkannt werden.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGBs unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese Bestimmung durch eine solche ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Februar 2023

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